PDF → E-Rechnung
PDF hochladen, Daten per KI erfassen lassen, prüfen und als XRechnung (UBL/CII) oder ZUGFeRD-PDF herunterladen. Jede Ausgabe wird automatisch validiert.
UmwandelnOb PDF, Foto, Word oder Excel: Die KI macht daraus eine geprüfte ZUGFeRD- oder XRechnung. Senden Sie sie direkt an Ihre Kunden, machen Sie eingehende E-Rechnungen lesbar und prüfen Sie sie nach den offiziellen Regeln von CEN und KoSIT.
In 33 Sekunden erklärt · Video ansehenPDF, Foto, Word oder Excel hochladen · KI füllt alles aus · geprüft nach EN 16931 · direkt versenden
Keine neuen Vorlagen, kein Wechsel der Branchensoftware: Sie schreiben Ihre Rechnungen weiter wie bisher – wir machen daraus die geprüfte E-Rechnung.
Rechnung rein. E-Rechnung raus.
Für Unternehmen, Selbstständige und Kanzleien, die E-Rechnungen ausstellen oder empfangen.
PDF hochladen, Daten per KI erfassen lassen, prüfen und als XRechnung (UBL/CII) oder ZUGFeRD-PDF herunterladen. Jede Ausgabe wird automatisch validiert.
UmwandelnXRechnung- oder ZUGFeRD-Datei öffnen und als übersichtliche Rechnung lesen – inklusive PDF-Download für Ablage und Freigabe.
AnzeigenSchema, Geschäftsregeln der EN 16931 und XRechnung sowie umsatzsteuerliche Pflichtangaben – mit Einordnung, ob ein Fehler umsatzsteuerlich schadet.
PrüfenPDF, Foto/Scan, Word, Excel oder CSV. Auch mehrere Belege auf einmal – alles landet übersichtlich in Ihrem Rechnungsarchiv.
Alle Angaben werden automatisch erfasst und geprüft. Nur wenn etwas fehlt, fragen wir gezielt nach.
ZUGFeRD-PDF oder XRechnung – regelkonform nach EN 16931 – direkt an Ihren Kunden.
Für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern (B2B) ist die E-Rechnung grundsätzlich Pflicht (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG). Die Übergangsregeln laufen nach dem Zeitpunkt des Umsatzes aus.
XRechnung (UBL oder CII) und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 – nicht aber die Profile MINIMUM und BASIC-WL (BMF-Schreiben vom 15.10.2024, Rn. 25 und 30). Bei hybriden Formaten wie ZUGFeRD sind die strukturierten XML-Daten führend (BMF-Schreiben vom 15.10.2025).
Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung.
Kostenlos starten – 3 KI-Erfassungen pro Monat inklusive, keine Zahlungsdaten nötig. Upgrade jederzeit, monatlich kündbar.
Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931 (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD). Ein reines PDF ist eine „sonstige Rechnung“. Mit dem Konverter erzeugen Sie aus Ihrem PDF eine E-Rechnung.
Beide sind zulässig. XRechnung ist ein reiner Datensatz (XML) und Standard bei öffentlichen Auftraggebern (mit Leitweg-ID). ZUGFeRD ist ein PDF mit eingebetteten XML-Daten – für Empfänger ohne E-Rechnungssoftware weiterhin lesbar.
Nein. Dateien werden ausschließlich im Arbeitsspeicher verarbeitet und nach der Anfrage verworfen. Für die KI-Erfassung wandelt Ihr Browser die PDF-Seiten in Bilder um; nur diese werden über die Langdock-API (EU-Region) ausgewertet – das PDF selbst verlässt Ihr Gerät dafür nicht. Wer das nicht möchte, erfasst die Daten manuell. Details in der Datenschutzerklärung.
Ja – ab dem Tarif Pro. Sie verbinden Ihren eigenen E-Mail-Server (SMTP) und senden die E-Rechnung als ZUGFeRD-PDF oder XRechnung von Ihrer Absenderadresse, mit Versandprotokoll. Zu den Preisen.
XSD-Schema (UBL 2.1 bzw. UN/CEFACT CII D16B), die offiziellen Schematron-Regeln der EN 16931 (CEN-Validierungsartefakte) und – bei XRechnung – die Regeln der KoSIT. Zusätzlich gibt es umsatzsteuerliche Hinweise zu den Pflichtangaben nach §§ 14, 14a UStG.
Nach Auffassung der Finanzverwaltung bleibt eine Datei mit Geschäftsregelfehlern eine E-Rechnung. Umsatzsteuerlich problematisch ist der Fehler nur, wenn er eine Pflichtangabe betrifft. Formatfehler führen dagegen zu einer sonstigen Rechnung (Abschn. 14.1 Abs. 11 UStAE). Der Prüfbericht kennzeichnet, welche Befunde voraussichtlich Pflichtangaben betreffen.